14.07.2009 | 10:20 Uhr
| economiesuisse
Lesedauer: 1 Minute
14.07.2009, economiesuisse begrüsst das Vorgehen des Bundesrats hinsichtlich der Umsetzung des
Übereinkommens über die Cyberkriminalität. Die in der Vernehmlassung erwähnte Rechts
hilfe muss aber deutlich verbessert werden.
Unternehmer brauchen Rechtsschutz und Rechtssicherheit. Die Ratifizierung dieses Überein kommens sollte dazu genutzt werden, die veralteten Bestimmungen im Strafgesetzbuch den heutigen technologischen Entwicklungen anzupassen.
Die immer häufiger stattfindenden Attacken auf Computer und Netzwerke mit internationalem Format deuten auf eine starke Professionalisierung der Hacker hin. Die Unterzeichnung dieses Abkommens verbessert die Koordination in der Bekämpfung der Cyberkriminalität.
Die Schweiz erfüllt die Anforderungen des Übereinkommens weitgehend, kleinere Anpassun gen im Strafgesetzbuch sind aber notwendig. Hingegen darf die heutige Rechtshilfe mit dem Rechtsschutz nicht unterlaufen werden. Hier muss die Vorlage verbessert werden.
--- ENDE Pressemitteilung economiesuisse: Stellungnahme zur Vernehmlassung der Cyberkriminalität ---
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