02.06.2008 | 10:59 Uhr
| Economiesuisse
Lesedauer: 1 Minute
02.06.2008, economiesuisse bedauert die Ablehnung der Verfassungsbestimmung „für Qualität und
Wirtschaftlichkeit in der Krankenversicherung“. Mit dem Nein wurde eine Chance verpasst,
die Reformen im Gesundheitsbereich effizienter voranzutreiben. Mit der Verankerung der
Qualität wären die Leitlinien eines regulierten Wettbewerbs in der Verfassung
festgehalten worden. Die Transparenz als weiterer zentraler Begriff des
Verfassungsartikels hätte dem Schweizer Gesundheitswesen einen längst fälligen Schub in
Sachen Daten- und Qualitätserfassung verliehen. Schliesslich hätte die Finanzierung aus
einer Hand Kostenverzerrungen und falsche Anreize verhindern können.
Das Nein zum Verfassungsartikel ist keine Absage an ein wettbewerblich orientiertes Gesundheitssystem und an die damit verbundenen laufenden Reformbemühungen. Im Vorfeld der Abstimmung haben Exponenten aus der Gegnerschaft dies klar zum Ausdruck gebracht und versprochen, ein Nein würde die laufende KVG-Revision nicht verzögern. Wichtig ist nun, dass diese Wort halten und die laufende KVG-Revision zügig vorangetrieben wird. Die Reformschritte müssen weitergeführt und möglichst bald abgeschlossen werden.
Der Dachverband der Schweizer Wirtschaft wird sich auch in Zukunft für mehr Wettbewerb im Gesundheitswesen einsetzen, damit der Schweizer Gesundheitsmarkt effizienter und im Sinne einer qualitativ guten Gesundheitsversorgung auch effektiver gestaltet wird.
--- ENDE Pressemitteilung Economiesuisse: Reformen trotz verpasster Chance vorantreiben ---
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Insgesamt vertreten wir 100'000 Schweizer Unternehmen aus allen Branchen mit insgesamt 2 Millionen Arbeitsplätzen in der Schweiz. KMU und Grossunternehmen, export- und binnenmarktorientierte Betriebe: Im Dachverband economiesuisse sind sie alle vereint.
Economiesuisse pflegt in der Schweiz enge und regelmässige Kontakte zu Regierung, Verwaltung und Parlament. Es ist unsere Aufgabe, die für die Wirtschaft wichtigen politi schen Themen frühzeitig zu erkennen und uns durch intensives Lobbying auf allen Stu fen des Gesetzgebungsprozesses zu engagieren. Dies geschieht durch Einsitznahme in Expertengruppen, Vorbereitung von Erlassen, Teilnahme an Vernehmlassungen, laufen de Beobachtung der Entscheide von Bundesrat und Parlament sowie der Beteiligung an Volksabstimmungen.
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