Seit den Terroranschlägen vom 11. September 2001 hat die Sicherheitsthematik im in ternationalen Handel stark an Bedeutung gewonnen. Ein eigentlicher Paradigmenwechsel hat stattgefunden: Der Warentransport wird nicht mehr nur als Ziel, sondern neuerdings auch als Träger eines Angriffs betrachtet. Ausgehend von den USA wurden weltweit Sicherheits programme lanciert. Beispielsweise soll die Vorausanmeldung von „sicherheitsrelevanten“ Sendungsdaten das Importland schützen. Für international tätige Unternehmen stellen sol che Sicherheitsmassnahmen eine Herausforderung dar. Sie können zu Verzögerungen an der Grenze führen, administrative Mehrkosten auslösen oder schlimmstenfalls zu pro tektionistischen Zwecken missbraucht werden.
Dank der Anpassung des Güterverkehrsabkommens können Beeinträchtigungen im Handel mit der Europäischen Union vermieden werden. Von der Einführung einer Pflicht zur Vorausan meldung von Lieferungen in den EU-Binnenmarkt – respektive aus diesem in die Schweiz – wird abgesehen. Im direkten Warenverkehr mit Nicht-EU-Staaten müssen definitiv ab dem 1. Januar 2011 sicherheitsrelevante Daten gemeldet werden. Die Schweiz führt zudem den soge nannten „Authorized Economic Operator (AEO)“-Status ein: Unternehmen, die gewisse Krite rien erfüllen, können den Status beantragen und im Gegenzug Erleichterungen bei den si cherheitsrelevanten Zollkontrollen erhalten. Der Bundesrat hat heute die Eröffnung des Vernehmlassungsverfahrens über das „Abkommen zwischen der Schweiz und der EG über die Erleichterung der Kontrollen und Formalitäten im Güterverkehr sowie über zollrechtliche Sicherheitsmassnahmen" beschlossen. Das Abkommen wird morgen in Brüssel unterzeichnet. Um einen reibungslosen Warenverkehr zu gewährleisten, wird das Abkommen per 1. Juli 2009 provisorisch angewendet.
economiesuisse begrüsst das Abkommen und seine provisorische Anwendung klar. Internatio nal geht es nun darum, mit den wichtigsten Handelspartnern Vereinfachungen bei der Grenz abfertigung – unter anderem mittels gegenseitiger Anerkennung des AEO-Status – auszuhan deln. Auf nationaler Ebene steht die wirtschaftsfreundliche Umsetzung der Massnahmen im Vordergrund. Zollverwaltung und Unternehmen haben ein gemeinsames Interesse an einem möglichst ungehinderten und effizienten grenzüberschreitenden Warenverkehr.



