03.06.2008, Die Wirtschaft begrüsst den Entscheid des Ständerats, den Rechtsschutz von Unternehmens juristen zu verbessern. Nicht zuletzt mit Blick auf die Standortwahl für die Zentralen von global tätigen Konzernen ist der Geheimnisschutz von Unternehmensjuristen von standortpolitischer Bedeutung.
Nach dem Nationalrat hat auch der Ständerat der Motion „Pflichten und Rechte von rechts beratend oder forensisch tätigen Angestellten. Gleichstellung mit freiberuflichen Anwältinnen und Anwälten“ klar zugestimmt. Dieser Entscheid ist von standortpolitischer Bedeutung. Heute besteht die Gefahr, dass in der Schweiz domizilierte Unternehmungen, welche in einen im Ausland geführten Zivilprozess verwickelt werden, Unterlagen ihres Rechtsdienstes herausgeben müssen, weil sich ihre Juristen gemäss dem geltenden Schweizer Recht nicht auf ein entsprechendes Zeugnisverweigerungsrecht berufen können.
Damit haben in der Schweiz domizilierte Unternehmungen gegenüber den ausländischen Unternehmen, deren Juristen ein Zeugnisverweigerungsrecht zusteht, einen klaren Nachteil. Zudem ist der Zustand, nachdem Unternehmensjuristen nicht mit den freiberuflichen Anwältinnen und Anwälten gleichgestellt sind, unbefriedigend.
Wichtig für effektive Compliance-Programme Die Gewährung des Berufsgeheimnisses auch für Unternehmensjuristen ist somit mit Blick auf die Standortwahl für die Zentralen von global tätigen Konzernen von standortpolitischer Bedeutung. Hinzu kommt, dass eine geschützte Kommunikation auch ein wichtiger Beitrag an die innerbetriebliche Prävention von gesetzeswidrigem Verhalten wie Verstössen gegen das Kartellgesetz oder den Korruptionsstrafbestand ist.



