02.10.2009, Der Bundesrat hat die Botschaft zum neuen Präventionsgesetz präsentiert. Trotz geschlosse nem Widerstand der Wirtschaft befürwortet die Landesregierung die Gründung eines neuen staatlichen Präventionsinstituts. Auch in andern Bereichen kommt der Bundesrat den An liegen der Wirtschaft nicht entgegen. So hat er sich die Kompetenz gegeben, die KVG- Abgabe zu verdoppeln, um die Mittel für die neue öffentlich-rechtliche Anstalt sicherzustellen.
Letzten Herbst endete die Vernehmlassung zum Bundesgesetz über Prävention und Gesund heitsförderung. Die Wirtschaft kritisierte die Vorlage heftig. Leider hat der Bundesrat die Anliegen der Wirtschaft kaum berücksichtigt. Finanzpolitisch ist die Vorlage fragwürdig. Zwar wurde bei der KVG-Abgabe ein Höchstsatz festgesetzt, dieser ist aber derart hoch angesetzt, dass die Einnahmen von heute 18 Millionen Franken auf bis etwa 40 Millionen Franken hochgeschraubt werden können.
Ein staatliches Präventionsinstitut schafft nur neue Probleme
Im Zentrum der Gesetzesvorlage steht das neue öffentlich-rechtliche Institut. Dieses soll die Steuerung und Koordination im Präventionsbereich gewährleisten. economiessuisse nimmt die Entscheidung des Bundesrats, am Präventionsinstitut festzuhalten, mit Befremden zur Kenntnis. Mit der Stiftung „Gesundheitsförderung Schweiz“ ist eine Organisation vorhanden, welche Massnahmen zur Gesundheitsförderung im Rahmen einer Gesamtstrategie effizient umsetzen kann. Im Sinne der Transparenz und einer guten Corporate Governance soll der Bund operative Aufgaben nach Möglichkeit auslagern: Wer die Finanzmittel verteilt, darf sich diese nicht selber auszahlen können. Das vorgesehene Institut hat sogar die Möglichkeit, gewerbliche Leistungen zu erbringen. Zusammen mit der Kompetenz, Aufträge an private Institutionen zu vergeben, entsteht eine grosse Machtposition des Instituts. Ein Crowding-Out von privaten Präventionsinitiativen ist somit vorprogrammiert.
Was bleibt vom Gesetzesentwurf?
Die Probleme und Ineffizienzen in der Krankheitsprävention beruhen auf der fehlenden Koordination und Transparenz. Im Fokus des Präventionsgesetzes müsste deshalb die Kompe tenzregelung zwischen den einzelnen Akteuren stehen. Zudem wäre die Verbesserung und Koordination der Datenlage ein zentrales Anliegen. Diese beiden Bedürfnisse sind in der Vorlage jedoch der prominenten Platzierung des Instituts zum Opfer gefallen. Abgesehen vom Präventionsinstitut hat das neue Präventionsgesetz nicht viel Fleisch am Knochen. Im Gegenteil: In der gegenwärtigen Fassung bringt das neue Gesetz nur neue Probleme.



