20.11.2009, Anlässlich seiner Sitzung vom 18. November hat der Bundesrat die Botschaft zum Gesetz gebungsprojekt “Swissness“ verabschiedet. Die Vorlage soll den Schutz der Herkunfts bezeichnung „Schweiz“ und des Schweizerkreuzes auf nationaler Ebene stärken und den Missbrauch verstärkt bekämpfen. economiesuisse begrüsst die verschärften Regelungen gegen den Missbrauch im Ausland und auch diejenigen zur Verwendung des Schweizerkreuzes. Den Bedürfnisses der unterschiedlichen Branchen muss jedoch genügend Rechnung getragen werden.
Die Revision des Markenschutzgesetzes hat die Stärkung und den Schutz der Herkunftsbezeichnung „Schweiz“ und des Schweizerkreuzes zum Ziel. Ferner soll damit die Grundlage zur langfristigen Erhaltung des Werts der „Marke Schweiz“ gelegt werden. Die Definition von präziseren Kriterien soll ferner zu mehr Klarheit und Rechtssicherheit in diesem Bereich führen. Darüber hinaus will die Vorlage die Instrumente zur Missbrauchsbekämpfung in der Schweiz wie auch im Ausland stärken.
Die Schweizer Wirtschaft unterstützt das Ziel der Vorlage: Nämlich den Schutz der Herkunftsangabe „Schweiz“, des Schweizerkreuzes und auch die Verbesserung der Instrumente gegen den Missbrauch. Den Eigenheiten der unterschiedlichen Branchen und dem Bedürfnis nach Flexibilität muss jedoch Rechnung getragen werden.
economiesuisse begrüsst die vorgesehenen Massnahmen zur Missbrauchsbekämpfung sowie die neuen Regelungen zur Verwendung des Schweizerkreuzes. Bei der Verwendung der Herkunftsangabe „Schweiz“ ist die Flexibilität der einzelnen Branchen beizubehalten. Weiter ist auf eine einfache und pragmatische Umsetzung zu achten und eine Überregulierung zu vermeiden.



