Der Verwaltungsrat von LEM wurde von der Übernahmekommission aufgefordert, eine Stellungnahme zur Anwendung der Opting-out-Klausel in Artikel 6ter (gegenwärtig Artikel 8) der Statuten vorzulegen. Die Anfrage erfolgte im Rahmen des bei der Übernahmekommission im Auftrag einer Aktionärsgruppe bestehend aus den Herren Werner O. Weber und Ueli Wampfler eingereichten Gesuchs um Feststellung des Nichtbestehen einer Angebotspflicht aufgrund der von der Generalversammlung vom 25. Juni 2010 genehmigten Opting-out- Klausel.
Die detaillierte Stellungnahme wird am 6. Oktober 2011 auf Deutsch in der Neuen Zürcher Zeitung, und auf Französisch in Le Temps publiziert. Sie ist ebenfalls auf der Unternehmenswebsite www.lem.com>
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Darin führt der Verwaltungsrat nach einer Würdigung der ihm bekannten Sachverhalte unter anderem aus, dass die trotz der negativen Empfehlung des Verwaltungsrats mit einer grossen Mehrheit der abgegebenen Aktionärsstimmen erfolgte Annahme der Opting-out-Klausel und die mit einer stabilen Aktionärsstruktur verbundenen Vorteile für die Unternehmung dafür sprechen, dass die existierende Opting-out-Klausel in Artikel 6ter (gegenwärtig Artikel 8) der Statuten der LEM von der Generalversammlung rechtsgültig angenommen worden ist und dass sie deshalb auch für die aus den Herren Werner O. Weber und Ueli Wampfler bestehende Aktionärsgruppe gilt. Dies hat zur Folge, dass die Aktionärsgruppe von der Pflicht zu befreien ist, beim Überschreiten der Schwelle von 33 1/3% der Stimmrechte von LEM ein öffentliches Übernahmeangebot zu unterbreiten.
In der Verfügung 490/01 vom 22. September 2011 in Sachen LEM Holding SA stellt die Übernahmekommission fest, dass der Erwerb durch Werner O. Weber persönlich oder durch eine von Werner O. Weber und Ueli Wampfler gebildete Aktionärsgruppe von Wertschriften, welche es ihnen, zusätzlich zu den von ihnen bereits gehaltenen Wertschriften, ermöglichen, die Schwelle von 33 1/3% der Stimmrechte von LEM zu überschreiten, nicht zu einer Angebotspflicht im Sinne von Art. 32 Abs. 1 BEHG führt.
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