Für einen zügigen und starken Ausbau der erneuerbaren Energien wurden in den letzten Monaten Fortschritte erzielt. Mit dem vom Parlament praktisch einheitlich verabschiedeten Mantelerlass wurde ein Meilenstein erreicht, der die Bewilligungsfähigkeit von Projekten markant verbessern dürfte. Damit dies so rasch wie möglich gelingt, braucht es ergänzend zum Mantelerlass eine Beschleunigung der Verfahren: Planungs-, Bewilligungs- und Beschwerdeverfahren müssen gestrafft werden.
Keine Beschleunigung der Produktion ohne Netz
Der dem Parlament vom Bundesrat im Sommer vorgelegte Beschleunigungserlass schafft wichtige Voraussetzungen, um eine Beschleunigung der Verfahren für Produktionsanlagen zu erreichen. Doch der grosse Vergessene in der bisherigen Vorlage ist das Netz: Denn eine Produktionsanlage dient niemandem, wenn kein Anschluss vorhanden ist oder die Netzkapazitäten nicht ausreichen, um die Energie abzutransportieren und zu verteilen. Das haben die Diskussionen rund um alpine PV Anlagen in den letzten Monaten deutlich vor Augen geführt. Beschleunigungsmassnahmen müssen aus diesem Grund ebenso die bundesrechtlichen Sachplan- und Plangenehmigungsverfahren für die Netze umfassen. Es muss sichergestellt werden, dass die Bewilligungen für die netzseitigen Anschlüsse und Leitungen zeitgleich mit denjenigen für die Produktionsanlage erteilt werden. Netz und Produktionsanlagen müssen endlich als Gesamtsystem begriffen und von der Regulierung als solche behandelt werden.
Umbau des Energiesystem nur mit Verteilnetz
Die
Beschleunigungsvorlage strebt wenige Verbesserungen für die Realisierung von
Stromübertragungsnetzen (NE 1) an. Der VSE begrüsst deshalb ausdrücklich, dass der Bundesrat
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