Die Schweiz verfügt heute über klare Regeln, um zu verhindern, dass exportierte Waffen in Kriegsgebiete oder an Staaten mit schweren Menschenrechtsverletzungen gelangen. Ein zentrales Instrument ist die Nicht-Wiederausfuhr-Erklärung. Diese verpflichtet Käuferstaaten, Schweizer Waffen nicht ohne Zustimmung der Schweiz an Drittländer weiterzugeben.
Mit der vom Parlament in der Wintersession 2025 verabschiedeten Revision wird dieser Schutzmechanismus entscheidend geschwächt. Die Wiederausfuhr von Schweizer Waffen soll künftig grundsätzlich erlaubt sein. Zwar behält der Bundesrat ein Vetorecht, doch dieses ersetzt keine verbindliche gesetzliche Kontrolle.
"Die Revision erhöht das Risiko erheblich, dass Schweizer Waffen indirekt in Bürgerkriegen oder bei Unrechtsregimen landen", sagt Monika Maire-Hefti, Präsidentin von Caritas Schweiz. "Damit stellt die Schweiz den Schutz der Zivilbevölkerung hinter wirtschaftliche Interessen der Rüstungsindustrie."
Schutz der Zivilbevölkerung steht im Zentrum
Die Zahl bewaffneter Konflikte befindet sich weltweit auf einem historischen Höchststand. Besonders betroffen ist die Zivilbevölkerung: Menschen verlieren ihr Leben, werden vertrieben oder leiden unter der Zerstörung lebenswichtiger Infrastruktur wie der Wasser-, Strom- und Gesundheitsversorgung. Als humanitäre Organisation erlebt die Caritas die Folgen von Gewalt und Krieg täglich in ihrer Arbeit in Krisen- und Konfliktgebieten.
"Jede zusätzliche Waffe erhöht die Gefahr für die Zivilbevölkerung", betont Caritas-Präsidentin Monika Maire-Hefti. "Die Verhinderung von Waffenexporten in Konfliktregionen ist ein wichtiger Beitrag zum Schutz von Menschenleben." Die Revision sei zudem eine Gefahr für die internationale Glaubwürdigkeit der Schweiz hinsichtlich Dialog und Friedensförderung.
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