17.04.2020 | 10:27 Uhr
| H+ Die Spitäler der Schweiz
Lesedauer: 2 Minuten
17.04.2020, Bern - H+ begrüsst die Aufhebung des Verbotes für nicht dringliche Behandlungen und Therapien ambulant
und stationär per 27. April 2020 als wichtige Massnahme zur Sicherstellung der medizinischen
Grundversorgung.
Der Bundesrat hat mit der Aufhebung des Behandlungsverbotes eine Forderung von H+ vollumfänglich
erfüllt, da in zehn Tagen alle ambulanten und stationären Behandlungen, Therapien und Eingriffe wieder
möglich sein werden. Damit hat der Bundesrat die Prioritäten bei der Lockerung der Corona-Massnahmen
richtig gesetzt und die Gesundheit der Bevölkerung als oberstes Ziel anerkannt.
Der Spitalverband
H+ richtet einen Appell speziell an chronisch Kranke und ruft sie dazu auf, die für sie notwendigen
regelmässigen medizinischen Behandlungen und Kontrollen auf keinen Fall zu unterbrechen, um gravierende
Verschlechterungen des Gesundheitszustandes und irreversible Schäden zu vermeiden. Das gilt auch für
Risikopersonen, die plötzlich auftretende Erkrankungen oder Symptome haben. Auch sie sollen sich ebenfalls
rasch in ambulanten Zentren der Spitäler oder in Arztpraxen melden. Empfohlen werden auch
Routineuntersuchungen wieder durchzuführen als Vorsorgemassnahmen. Alle Personen können in zehn
Tagen ohne jegliche Einschränkungen die Behandlungsangebote ambulant und stationär der Spitäler und
Kliniken in Anspruch nehmen.
Bei der Behandlung von Nicht-Corona-Patienten werden durch die
komplette räumliche Trennung und mit einer Triage im Eingangsbereich alle erforderlichen
Schutzmassnahmen getroffen und wenn immer nötig Masken getragen, sofern die Distanzregelungen bei
Untersuchungen und Behandlungen nicht eingehalten werden können.
Kontakt:
Anne-
Geneviève Bütikofer, Direktorin
Tel.: 031 335 11 50
E-Mail: anne.buetikofer@hplus.ch
--- ENDE Pressemitteilung Bundesrat setzt durch Aufhebung der Behandlungsverbote die richtigen Prioritäten ---
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