2007 registrierten die anerkannten Opferhilfe-Beratungsstellen gesamthaft über 29'300 Beratungen. Dies entspricht seit 2000, dem ersten Jahr der Statistik, einer Zunahme von 89 Prozent. Gegenüber 2006 ist die Zahl der Beratungen um knapp 3 Prozent gestiegen. Diese Entwicklung lässt nicht ausschliesslich oder unbedingt darauf schliessen, dass die Zahl der begangenen Straftaten gestiegen ist, sondern zeigt in erster Linie eine zunehmende Inanspruchnahme der Beratungen durch die Opfer von Straftaten.
Die Beratungen wurden mehrheitlich von weiblichen Opfern (73%), von Opfern schweizerischer Nationalität (59%) und von in der Schweiz wohnhaften Opfern (96%) in Anspruch genommen. Die am häufigsten vorgebrachten Straftaten waren Körperverletzungen (42%) und Verletzungen der sexuellen Integrität von Kindern (15%). In den meisten Beratungsfällen (85%) handelt es sich bei der tatverdächtigen Person um einen Mann.
Opfer kennt tatverdächtige Person in rund drei Vierteln der Beratungsfälle Bei rund drei Vierteln der Beratungsfälle kennt das Opfer die tatverdächtige Person; über die Hälfte der Opfer der Beratungen sind mit den Tatverdächtigen verwandt. Die Opfer der im Rahmen einer familiären Beziehung begangenen Straftaten sind hauptsächlich Frauen und Kinder, die wiederholt Opfer solcher Übergriffe werden.
Straftaten der Polizei mehrheitlich unbekannt Obschon es sich um strafrechtlich relevantes Verhalten handelt, wurde bei weniger als der Hälfte der Beratungsfälle (46%) gleichzeitig ein Strafverfahren eröffnet. Dieser Anteil ist seit 2000 leicht gestiegen.
Mehrheitlich psychologische und juristische Unterstützung Bei der erbrachten Opferhilfe handelt es sich am häufigsten um psychologische (60% der Beratungsfälle) und/oder juristische (59%) Unterstützung. Die finanziellen Leistungen der Beratungsstellen wurden mehrheitlich für Anwaltskosten (12%) und/oder nicht medizinische Therapien (7%) erbracht.
Leichte Zunahme bei den Entschädigungen und Genugtuungen 2007 haben die kantonalen Behörden definitiv über insgesamt 1034 Entschädigungs- und Genugtuungsgesuche entschieden. Dies sind 12 Prozent mehr als im Jahr 2000 und 3 Prozent mehr als 2006.
Die Behörden haben 176 Gesuchen stattgegeben, dies entspricht einem Gesamtbetrag von über 1,7 Millionen Franken. Die Hälfte der zugesprochenen Beträge lag bei höchstens 1900 Franken. Bei den Genugtuungsgesuchen haben die kantonalen Behörden für 644 Gesuche insgesamt rund 6,6 Millionen Franken zugesprochen. In 50 Prozent der Fälle lag die Genugtuungszahlung unter 5000 Franken.



