Der geltende SÜL basiert auf dem Stand der Gesetzgebung von Anfang der 2000er-Jahre. Seither gab es massgebliche Änderungen der gesetzlichen Grundlagen im Bereich der Stromnetze. So ist 2008 das Stromversorgungsgesetz in Kraft getreten, seither ist die Elektrizitätskommission ElCom für die Aufsicht über die Netzbetreiber zuständig, 2009 übernahm Swissgrid als nationale Netzgesellschaft den Betrieb des Übertragungsnetzes und ist seit 2013 dessen alleinige Eigentümerin. Und schliesslich wurden 2019 mit der Strategie Stromnetze weitere SÜL-relevante Regelungen eingeführt. Dazu gehören unter anderem das neue zweistufige Sachplanverfahren oder der neue Netzentwicklungsprozess.
Um diesen Änderungen Rechnung zu tragen, hat das Bundesamt für Energie (BFE) in Zusammenarbeit mit dem Bundesamt für Raumentwicklung (ARE) den Konzeptteil des SÜL von Grund auf neu erarbeitet und strukturiert. Nicht betroffen von dieser Überarbeitung sind die Objektblätter der einzelnen Netzbauvorhaben mit den jeweiligen erläuternden Berichten.
Konzepte und Sachpläne nach Artikel 13 des Bundesgesetzes über die Raumplanung (RPG) sind die wichtigsten Raumplanungsinstrumente des Bundes. Der Sachplan Übertragungsleitungen (SÜL) ist das Planungs- und Koordinationsinstrument des Bundes für den Aus- und Neubau von Hochspannungsleitungen auf der Spannungsebene 220/380 kV. Der SÜL besteht aus dem Konzeptteil mit generellen Vorgaben und dem Objektteil mit den einzelnen SÜL-Objektblättern. Verantwortlich für die Erarbeitung des SÜL ist das Bundesamt für Energie (BFE) in Zusammenarbeit mit dem Bundesamt für Raumentwicklung (ARE). Für die Festsetzungen im SÜL ist der Bundesrat zuständig.
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