12.07.2021 | 11:00 Uhr
| Schweizerischer Bankpersonalverband SBPV
Lesedauer: 2 Minuten
12.07.2021, Zürich – Der Schweizerische Bankpersonalverband (SBPV) begrüsst den neu in Kraft
getretenen Betreuungsurlaub für Familien mit schwerst kranken Kindern, sieht jedoch Handlungsbedarf bei
der Lohnfortzahlung durch die Arbeitgeber.
Auf den 1. Juli 2021 hin trat ein gesetzlich geregelter 14-wöchiger Betreuungsurlaub für die Betreuung
schwerst erkrankter oder verunfallter Kinder in Kraft. Der entsprechende Erwerbsausfall wird zumindest
teilweise über die Erwerbsersatzordnung (EO) entschädigt. Der neu geregelte Betreuungsurlaub ist aus Sicht
des Schweizerischen Bankpersonalverbands (SBPV) zu begrüssen, da es den betroffenen Familien mehr
Möglichkeiten eröffnet und zumindest eine der vielen Sorgen in einer solchen Situation kurzfristig etwas
mindert.
Gerade Familien in einer so schwierigen Situation haben oft auch weitere Auslagen und
Kosten zu tragen, die schnell und erheblich über die sonst üblichen Kosten hinausgehen können. Zur
generellen Klärung der Situation und damit sich betroffene Mitarbeitende zumindest während 14 Wochen
nicht noch mit weiteren Schwierigkeiten herumschlagen müssen, erwartet der SBPV von den Banken, die
betroffenen Familien nicht noch zusätzlich mit einer Lohnkürzung zu bestrafen. Als vorbildliche Arbeitgeber
sind die Banken konkret aufgefordert, die volle Lohnfortzahlung zu 100% während den 14 Wochen ohne
Diskussion zu gewähren und die bankinternen Reglemente entsprechend anzupassen.
Kontakt:
Anne-Wienke Palm
Co-Geschäftsführerin Kommunikation und
Organisation
+41 77 511 41 10
anne-wienke.palm@sbpv.ch
Schweizerischer
Bankpersonalverband
--- ENDE Pressemitteilung Betreuungsurlaub für Eltern schwerst kranker Kinder - Der SBPV äussert sich zur Lohnfortzahlung ---
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