Bildquelle: Schweizer Presserat, übermittelt via Presseportal.ch
05.05.2026, Bern (ots) - Diese Woche findet der Prozess im Femizid-Fall von Binningen statt. Der Presserat hat sich aufgrund einer Beschwerde der Dachorganisation der Frauenhäuser Schweiz und Liechtenstein sowie des Frauenhauses beider Basel schon einmal mit der Berichterstattung über das Tötungsdelikt beschäftigt. Zwei Medien zitierten daraus äusserst grausame Details aus einem Gerichtsurteil und brachten zum Teil unverpixelte Bilder der Kinder respektive des Hauses des Opfers.
Der Presserat rügte deshalb die beiden Medien. Die detaillierte Schilderung des Tathergangs und der Beseitigung der Leiche gingen weit über das legitime Informationsbedürfnis der Öffentlichkeit hinaus. In der Kombination mit den vielen genannten Elementen rund um das Tötungsdelikt stellte der Presserat mit Rücksicht auf die Familie des Opfers und insbesondere der Kinder eine schwere Verletzung von deren Privatsphäre fest. Der Presserat verlangte Zurückhaltung in den Bereichen Opferschutz und wies auf den besonderen Schutz von Kindern hin.
In seinem wichtigen Entscheid (
Für eine fundierte Gerichtsberichterstattung braucht es keine sensationalistische Darstellung der Details. Der Presserat erinnert daran, dass der Schutz von Kindern, Opfern und Angehörigen in Berichten über Gewaltverbrechen in besonderer Weise zu respektieren ist.
Pressekontakt:
Schweizer Presserat
Conseil suisse de la presse
Consiglio svizzero della stampa
Geschäftsstelle
Postfach
3000 Bern 8
+41 (0)77 405 43 37





