Ausgeglichener Budgetentwurf für 2027 - Kanton Zürich

09.09.2026 | 18:16 Uhr | Kantonale Verwaltung Zürich

Uhr Lesedauer: 3 Minuten


Kantonale Verwaltung Zürich
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09.09.2026, Der Budgetentwurf 2027 fällt gegenüber dem Vorjahr auch dank der guten Wirtschaftslage besser aus. Er rechnet in der Erfolgsrechnung mit einem Ertragsüberschuss von 207 Mio. Franken, was knapp einem Prozent des Aufwands entspricht. Die Finanzierungsrechnung zeigt jedoch weiterhin ein Defizit von 187 Mio. Franken. Für den Erhalt des Gleichgewichts sind wegen zusätzlicher Herausforderungen und hoher Investitionen weiterhin Massnahmen erforderlich.

Sowohl der Saldo der Erfolgsrechnung wie auch der Finanzierungsrechnung verbessern sich gegenüber dem Budget 2026 um rund 520 Mio. Franken. Zur Verbesserung tragen insbesondere die höheren Steuererträge bei. Bei den natürlichen Personen fällt der Ertrag für die laufende Periode um 252 Mio. Franken und bei den juristischen Personen um 116 Mio. Franken höher aus. Die Schätzungen basieren wiederum auf einem Steuerhearing mit Prognosefachleuten.

Eine Verschlechterung erfährt der Haushalt unter anderem durch das Entlastungspaket 27 des Bundes. Die Verschlechterung beträgt für 2027 über den gesamten Haushalt betrachtet 50.3 Mio. Franken, was mehr als einem halben Steuerfussprozent entspricht. Bis Ende der vierjährigen Planungsperiode belastet das Paket den Staatshaushalt mit insgesamt 201.2 Mio. Franken. Betroffen sind die Bereiche Soziales beziehungsweise Integration, öffentlicher Verkehr sowie Berufs- und Tertiärbildung.

Weiterhin sehr hohe Investitionen

Der Budgetentwurf geht weiterhin von sehr hohen Investitionen aus. Für 2027 stehen bis zu 1600 Mio. Franken bereit. Bis Ende der Planungsperiode 2030 betragen die Investitionsausgaben gar 5781 Mio. Franken. Sie liegen damit 645 Mio. Franken höher als in der letztjährigen Finanzplanung.

Gemäss der Planung kann der Kanton seine Investitionen nicht vollständig aus eigener Kraft finanzieren und muss sich entsprechend zusätzlich verschulden. Für einen effizienten und zielgerichteten Einsatz der öffentlichen Gelder führte der Regierungsrat zum dritten Mal eine Investitionspriorisierung durch. Dank Massnahmen wie der Investitionspriorisierung konnte der Anstieg der Verschuldung in der Planungsperiode abgebremst werden. Der Saldo der Finanzierungsrechnung bleibt jedoch entsprechend negativ.

Der in der Verfassung verankerte mittelfristige Ausgleich liegt mit rund 1 Mrd. Franken im Plus. Der Kanton Zürich schloss in den vergangenen Jahren wiederholt mit guten Ergebnissen ab. Der wichtigste Grund war die erfreuliche Entwicklung der Steuererträge, die zu einem bedeutenden Teil von verhältnismässig wenigen natürlichen Personen und wenigen Unternehmen stammen.

Ab 2028 kommen zusätzlich zu den hohen Investitionen und den Auswirkungen des Entlastungspakets 27 des Bundes (insbesondere tiefere Beiträge an die Integration sowie an die Hochschulen) weitere Herausforderungen auf den Haushalt zu. Dazu gehört die vom Schweizer Stimmvolk beschlossene einheitliche Finanzierung der ambulanten und stationären Gesundheitsleistungen (EFAS), die für den Kanton Zürich zu einer jährlichen Mehrbelastung von mindestens 200 Mio. Franken führen wird. Angesichts der Herausforderungen sind weitere Massnahmen notwendig, um den Haushalt im Gleichgewicht zu halten.



--- ENDE Pressemitteilung Ausgeglichener Budgetentwurf für 2027 - Kanton Zürich ---



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Über Kantonale Verwaltung Zürich:

Der Kanton Zürich trägt den Namen der Stadt Zürich, aus deren Herrschaftsgebiet er 1803 entstanden ist. Die Stadtrepublik Zürich übte bis 1798 die Landeshoheit über den grössten Teil des heutigen Kantonsgebiets aus, das sie durch Kauf, Verpfändung oder militärische Eroberung erworben hatte. Obschon die Stadt die Regierung und Verwaltung der verschiedenen territorialen Einheiten übernahm, gab es keine einheitliche Staatsgewalt im modernen staatsrechtlichen Sinn.

Die Stadt hatte zwar seit 1336 mit der Brunschen Zunftverfassung eine Art schriftliches Grundgesetz, das in so genannten geschworenen Briefen niedergelegt war, für die Landschaft hatte diese aber keine Gültigkeit. Dort galten in den Land- und Obervogteien bis 1798 unterschiedliche Satzungen, Privilegien und mittelalterliche Sonderrechte, die einzelnen Körperschaften, Landschaften, Privatpersonen usw. im Lauf der Zeit von den Inhabern der Herrschaftsgewalt wie den deutschen Königen, den Grafen von Kyburg, Habsburg, Toggenburg etc. gewährt worden waren. Von einem Kanton Zürich im modernen Sinn kann also erst seit der Mediationsverfassung von 1803 die Rede sein.

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Quellen:
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