27.12.2010, Die überwältigende Mehrheit der Gerichtsentscheidungen zu Oxycodon (Originalpräparat: Oxycontin / Oxygesic von Mundipharma) bei den Patentstreitigkeiten zwischen Mundipharma und Acinos Lizenznehmern fiel zugunsten von Acino und ihren Vermarktungspartnern aus. Bestärkt wird der Rechtsstandpunkt von Acino durch das erst jüngst am 21. Dezember 2010 ergangene Urteil des Helsinki District Court in Finnland, welches jegliche Patentverletzung sowie eines der Klagepatente verneinte, dies nachdem das finnische Patentamt das andere Klagepatente bereits zuvor vollumfänglich für nichtig erklärt hatte.
Im Gegensatz dazu hat ein norwegisches Appellationsgericht am 20. Dezember 2010 eine entsprechende Klage des Originalherstellers überraschenderweise gutgeheissen. Damit stellt sich das Berufungsgericht gegen die gerichtliche Vorinstanz, welche zugunsten von Acino und ihren Vermarktungspartnern entschieden und die beiden umstrittenen Patente zuvor ebenfalls für ungültig erklärt hatte. Zusätzlich zum Verkaufsstopp in Norwegen dürfte das Gerichtsurteil, sofern es bestätigt wird, Schadenersatzzahlungen an den Originalhersteller in der Höhe von rund EUR 4 Mio. nach sich ziehen. Acino und ihre Vermarktungspartner beabsichtigen gegen das Urteil Berufung einzulegen. Oxycodon von Acino wird im Hauptmarkt Deutschland und weiteren Ländern durch mehrere Lizenznehmer seit März 2007 erfolgreich vermarktet.
Ausblick 2010
Ein Sonderertrag auf Stufe Reingewinn aus der Akquisition des Iclaprim-Geschäftes dürfte erwartungsgemäss den ungünstigen Einfluss der notwendigen Rückstellung für das norwegische Oxycodon Urteil kompensieren. Auch dank der leicht verbesserten Geschäftsentwicklung im vierten Quartal 2010 gegenüber dem vorangehenden dritten Quartal erwartet Acino weiterhin ein insgesamt positives Ganzjahresresultat.
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