22.05.2020 | 10:10 Uhr
| Regierung des Fürstentums Liechtenstein
Lesedauer: 1 Minute
22.05.2020, Vaduz (ots) - Die Regierung hat am 20. Mai beschlossen, das zum Schutz vor dem Coronavirus
erlassene Verbot von Menschenansammlungen von mehr als fünf Personen im öffentlichen
Raum durch ein Abstandsgebot zu ersetzen. Ab sofort gilt, dass bei Menschenansammlungen im
öffentlichen Raum zwischen Personen, die nicht im gemeinsamen Haushalt leben, ein Abstand
von mindestens zwei Metern einzuhalten ist. Es gibt keine Beschränkung in Bezug auf die
Personenanzahl mehr. Wie bisher sorgen die Landespolizei und die Gemeindepolizei für die
Einhaltung der Vorgaben. Zu betonen ist, dass das Verbot der Durchführung von öffentlichen
oder privaten Veranstaltungen bestehen bleibt.
Das Fürstentum Liechtenstein verzeichnete bisher insgesamt 82 laborbestätigte Fälle
(Personen, die in Liechtenstein wohnhaft sind). Innerhalb des letzten Tages wurden keine
zusätzlichen Fälle gemeldet. Bisher trat ein Todesfall im Zusammenhang mit einer laborbestätigten
COVID-19-Erkrankung auf. Für weitere Informationen wird auf die Homepage www.regierung.li/coronavirus verwiesen.
Pressekontakt:
Ministerium für Gesellschaft
Manuel Frick, Generalsekretär
T +423 236 60
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--- ENDE Pressemitteilung Abstandsgebot ersetzt Versammlungsverbot - Fürstentum Liechtenstein ---
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Über Regierung des Fürstentums Liechtenstein:
Die Regierung des Fürstentums Liechtenstein ist das oberste Exekutivorgan Liechtensteins. Diese als Kollegialorgan aus dem Regierungschef und vier Regierungsräten bestehende Regierung ist sowohl dem Landtag als höchstes
Legislativorgan als auch dem Landesfürsten als Staatsoberhaupt verantwortlich. Sie wird für eine Dauer von vier Jahren vom Fürsten auf Vorschlag des Landtags ernannt. Ihren Sitz hat die Regierung im liechtensteinischen Hauptort Vaduz.
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