Krebs und Taggeldversicherung: Unsichtbare Hürden beim Zugang zur individuellen privaten Versicherung

02.12.2025 | von Krebsliga Schweiz

Uhr Lesedauer: 3 Minuten


02.12.2025, Beim Abschluss einer Taggeldversicherung werden Krebsbetroffene oft benachteiligt. Die Krebsliga fordert deshalb eine gesetzliche Begrenzung der Anzeigepflicht, damit frühere Erkrankungen nicht lebenslang zum Hindernis werden. So sollen Betroffene fairer versichert sein und bessere Chancen im Berufsleben erhalten. In der Wintersession wird nun eine entsprechende Motion eingereicht.


Viele Menschen, die eine Krebserkrankung überstanden haben oder mit einer chronischen Krankheit leben, möchten weiterhin aktiv zur Gesellschaft beitragen. Ihre berufliche Wiedereingliederung und finanzielle Sicherheit sind von zentraler Bedeutung.

Während der erste Krankheitsfall oder Unfall in der Regel gut abgesichert ist, führen Rückfälle oder chronische Verläufe häufig zu Ablehnungen oder sehr restriktiven Versicherungsbedingungen. Besonders betroffen sind Selbstständige, Mitarbeitende kleiner Unternehmen, Alleinstehende und Teilzeitbeschäftigte – Personen, deren Einkommen direkt von ihrer Arbeitsfähigkeit abhängt.

Ein Schweizer Weg zum «Recht auf onkologisches Vergessen»

In mehreren europäischen Ländern, darunter Frankreich, Italien und Spanien ermöglicht das „Recht auf onkologisches Vergessen“ ehemaligen Krebspatient:innen, ihre medizinische Vorgeschichte nach einer bestimmten Frist nicht mehr offenlegen zu müssen. Die Schweiz kennt kein entsprechendes Recht. Die Krebsliga empfiehlt deshalb, eine zeitliche Begrenzung der Anzeigepflicht in der individuellen privaten Taggeldversicherung gesetzlich zu verankern. Nationalrat Benjamin Roduit will dazu in der Wintersession eine Motion einreichen.

Gesundheitsfragebogen: eine gezielte Massnahme für mehr Gleichbehandlung

Diese Motion fordert eine gezielte Anpassung des Versicherungsvertragsgesetzes (VVG): Die Anzeigepflicht für medizinische Vorerkrankungen soll auf fünf Jahre begrenzt und medizinische Massnahmen zur Erhaltung der Gesundheit und Arbeitsfähigkeit von der Risikobewertung ausgeschlossen werden. Diese konkrete Massnahme erfordert keine Systemänderung und würde die Chancengleichheit beim Zugang zur Taggeldversicherung stärken – zum Vorteil von Einzelpersonen, Arbeitgebern und der Gesellschaft insgesamt.

Wenig Daten, aber viele Erfahrungsberichte

In der Schweiz erschwert die fragmentierte Zuständigkeit zwischen Behörden und Institutionen die Datenerhebung zu unsichtbaren Hürden aufgrund medizinischer Vorgeschichte – sie ist teuer und komplex. Laut dem Bericht des BAG vom 5. April 2024 zur Motion 21.4209 haben rund 80'000 Personen eine individuelle Taggeldversicherung abgeschlossen. Nicht bekannt ist, wie viele Personen mit Vorerkrankungen bzw. unfallbedingten Gesundheitsbeeinträchtigungen vom Abschluss einer solchen Versicherung ausgeschlossen sind. Erfahrungsberichte von Betroffenen zeigen, dass diese Hürden real sind. Gemäss Postulat 24.3465 haben diese Personen geringere Chancen auf dem Arbeitsmarkt. Aus Angst vor der Anzeigepflicht zögern sie, medizinische Hilfe in Anspruch zu nehmen oder riskieren bei einem Rückfall ihre Existenzgrundlage zu verlieren. Diese Situationen tragen dazu bei, dass die Kosten der sozialen Sicherheit und das Armutsrisiko weiter steigen.

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