14.11.2025
| von Staatssekretariat für Wirtschaft SECO
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14.11.2025, Am 13. November 2025 hat in Brüssel die 19. Sitzung des Gemischten Ausschusses zum Abkommen über
die gegenseitige Anerkennung von Konformitätsbewertungen (MRA) stattgefunden. Die Schweiz und die
EU erörterten über die Anwendung des Abkommens im Rahmen der Gemeinsamen Erklärung vom Juni
2025 und die Entwicklungen in der EU-Gesetzgebung, die in den Anwendungsbereich des Abkommens
fallen.
Der Gemischte Ausschuss nahm entsprechend der Gemeinsamen Erklärung vom 24. Juni 2025 zur Zusammenarbeit bis zum Inkrafttreten des Pakets Schweiz-EU eine Bestandesaufnahme bezüglich des Funktionierens des Abkommens vor. In den Sektoren, in denen in der Schweiz und in der EU eine wesentliche Revision der Gesetzgebung stattgefunden hat oder bis zum Inkrafttreten des Pakets stattfinden wird, geht es darum, einen möglichst hindernisfreien Handel zu ermöglichen. Zu diesem Zweck hat der Gemischte Ausschuss beschlossen, die Frequenz der Sitzungen zu erhöhen, um die Zusammenarbeit zwischen den Parteien und insbesondere zwischen ihren Regulierungs- und Aufsichtsbehörden zu verstärken. Dies betrifft vor allem die Bereiche Medizinprodukte, Bauprodukte und Maschinen. Ausserdem diskutierten die Delegationen über die Entwicklungen in der EU-Gesetzgebung, insbesondere im Bereich Spielzeuge.
Die Parteien tauschten sich auch über handelspolitische Entwicklungen im Verhältnis zu Drittstaaten in den vom MRA abgedeckten Bereichen aus.
Erleichterter Marktzugang
Das im Rahmen der Bilateralen I abgeschlossene MRA stützt sich auf die Gleichwertigkeit der Rechtsvorschriften in der Schweiz und in der EU. Es trägt zum Abbau von Handelshemmnissen bei, indem doppelte Zertifizierungen sowie die Herstellung unterschiedlicher Produktlinien für den Schweizer und den EU-Markt vermieden werden. Der erleichterte Marktzugang ermöglicht Kosteneinsparungen und stärkt die grenzüberschreitenden Produktions- und Vertriebsketten. Durch die Zusammenarbeit mit den Behörden der EU-Mitgliedstaaten wird der administrative Aufwand für Unternehmen auf beiden Seiten der Grenze verringert.
Die zwanzig vom MRA abgedeckten Sektoren machten 2024 rund zwei Drittel des Handels mit Industrieprodukten zwischen der Schweiz und der EU aus. Sie stellten für die Schweiz ein Exportvolumen in die EU von über 105 Milliarden Franken (ca. 76 % der Industriegüterexporte in die EU- 27) bzw. ein Importvolumen aus der EU von über 98 Milliarden Franken (ca. 67 % der Industriegüterimporte aus des EU-27) dar. Diese Zahlen beinhalten auch Pharma- und Chemieprodukte, bei denen nur Teile der Konformitätsbewertung unter das Abkommen fallen («gute Herstellungspraxis» und «gute Laborpraxis»).
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Françoise Tschanz
Mediensprecherin
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--- ENDE Pressemitteilung MRA Schweiz-EU: Sitzung des Gemischten Ausschusses ---
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Arbeitgebende und Arbeitnehmende sollen von einer wachstumsorientierten Politik, vom Abbau von Handelshemmnissen und von der Senkung der hohen Preise in der Schweiz profitieren.
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