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NKVF: Grundschulunterricht wirkt sich positiv aus, Verbesserungspotential bei der Gewaltprävention

19.01.2021 | von Nationale Kommission zur Verhütung von Folter NKVF


Nationale Kommission zur Verhütung von Folter NKVF

19.01.2021, Bern - Die Nationale Kommission zur Verhütung von Folter (NKVF) überprüfte 2019 und 2020 erneut mehrere Bundesasylzentren. Sie veröffentlicht heute ihre Erkenntnisse und Empfehlungen in einem Bericht. Die Unterbringung von asylsuchenden Personen durch den Bund ist nach Einschätzung der Kommission grundsätzlich menschen- und grundrechtskonform. Als positiv wertet die Kommission die Einführung des Grundschulunterrichts für schulpflichtige Kinder und Jugendliche, die in den Asylunterkünften des Bundes leben. Die Suchtsprechstunde in einem Zentrum begrüsst die NKVF als vorbildhaft. Verbesserungspotential stellte die Kommission beim Umgang mit Konflikten, der Gewaltprävention und beim Beschwerdemanagement fest. Verbesserungsmöglichkeiten gibt es nach wie vor bei der Erkennung von vulnerablen Personen, beim Zugang zur psychiatrischen Grundversorgung, den Disziplinarmassnahmen und vereinzelt bei der Infrastruktur.

Das Sicherheitspersonal intervenierte in den besuchten BAZ mehrmals mit körperlichen Fixierungen, Pfeffergel sowie Einsätzen des "Besinnungsraumes". Nach Einschätzung mehrerer Personen, die solche Situationen beobachteten, erschien das Vorgehen des Sicherheitspersonals in einigen Fällen als unangemessen. Die Kommission hat von mehreren Strafverfahren gegen Mitarbeitende der Sicherheit Kenntnis erhalten. Diese wurden gestützt auf Strafanzeigen von asylsuchenden Personen eingeleitet.

Nach Beurteilung der Kommission besteht ein bedeutendes Verbesserungspotential beim Umgang mit Konflikten, mit Gewaltvorwürfen und bei der Gewaltprävention. Sie empfiehlt dem SEM ein niederschwelliges und systematisches Beschwerdemanagement für die Bundesasylzentren einzuführen. Das SEM soll zudem prüfen, wie die Rolle der Betreuung gestärkt werden kann, um Konflikte mit Gewalt zu vermindern. Die geplante Einführung eines Gewaltpräventionskonzeptes in allen Unterkünften nimmt die Kommission mit Befriedigung zur Kenntnis.

Die NKVF empfiehlt dem SEM sicherzustellen, dass die von ihm beauftragten Sicherheitsunternehmen erfahrenes und fachkundiges Sicherheitspersonal rekrutieren und dieses spezifisch und vertieft für die Einsätze in den Bundesasylzentren ausbilden. Den Sicherheitsunternehmen legt die Kommission nahe ihren Mitarbeitenden eine deutlich tiefere und längere Ausbildung zukommen zu lassen.

Eine Suchtsprechstunde im BAZ Kreuzlingen bewertet die NKVF als eine Best Practice. Diese Massnahme trug nach Einschätzung verschiedener Akteure zu einer Beruhigung der Situation in der Unterkunft bei. Die Kommission empfiehlt dem SEM vergleichbare Lösungen in den übrigen BAZ einzuführen.

Nach Einschätzung der Kommission sind die Rollen der verschiedenen Akteure innerhalb der Bundesasylzentren und die Prozesse zur Erkennung von vulnerablen Personen nach wie vor unklar. Die NKVF begrüsst deshalb die vom SEM geplante Einführung eines Leitfadens zu Personen mit besonderen Bedürfnissen.

Die Überprüfung der Kommission ergab, dass die psychiatrische Versorgung für asylsuchende Personen in den BAZ sich in der Regel auf Akutsituationen beschränkt. Grundsätzlich wird mit einer Behandlung aufgrund der kurzen Aufenthaltsdauer meist bis zum Zeitpunkt nach Zuweisung in den Kanton abgewartet. Die Kommission empfiehlt dem SEM erste Abklärungen bereits beim Eintritt vorzunehmen und psychisch auffällige und. traumatisierte Personen, wenn möglich bereits während dem Aufenthalt im Zentrum an geeignete Stellen zu überweisen. Sie hat von verschiedenen geplanten Massnahmen, die einen niederschwelligen Zugang zur psychiatrischen Versorgung ermöglichen sollen, Kenntnis genommen.

Zwischen Januar 2019 und Juli 2020 besuchte die Kommission die Bundesasylzentren Boudry, Balerna, Chiasso, Flughafen Genf, Kappelen, Kreuzlingen, "Via Motta" (Chiasso) und die von der Stadt Zürich betriebene Unterkunft "Halle 9 Oerlikon". Gestützt auf das Bundesgesetz vom 20. März 2009 überprüft die Nationale Kommission zur Verhütung von Folter (NKVF) regelmässig die Situation von Personen, denen die Freiheit entzogen ist oder deren Bewegungsfreiheit aufgrund von behördlich angeordneten Massnahmen eingeschränkt ist. Letztmals veröffentlichte die Kommission im Januar 2019 einen Bericht zu den Asylunterkünften des Bundes (2017-2018).


Medienkontakt:
Livia Hadorn
Geschäftsführerin NKVF
T +41 58 465 16 20

--- ENDE Pressemitteilung NKVF: Grundschulunterricht wirkt sich positiv aus, Verbesserungspotential bei der Gewaltprävention ---

Über Nationale Kommission zur Verhütung von Folter NKVF:
Die Nationale Kommission zur Verhütung von Folter (NKVF) ist eine behördenunabhängige nationale Kommission mit gesetzlichem Auftrag, welche im Rahmen von regelmässigen Kontrollbesuchen die Menschen- und Grundrechtskonformität freiheitsbeschränkender Massnahmen in Einrichtungen des Freiheitsentzugs überprüft und sicherstellt, dass die Grundrechte der betroffenen Personen gewahrt werden.

Im kontinuierlichen Dialog mit den Behörden und relevanten Ansprechpartnern erarbeitet die NKVF konkrete Empfehlungen und leistet schweizweit einen Beitrag zur frühzeitigen Erkennung von potenziellen Grundrechtsverletzungen von Personen im Freiheitsentzug.

Quellen:
Aktuellenews    HELP.ch   Schweizerische Eidgenossenschaft


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