TÜV-Verband zur Verschiebung des Geltungsbeginns der Medizinprodukte-Verordnung


TÜV-Verband zur Verschiebung des Geltungsbeginns der Medizinprodukte-Verordnung

26.03.2020, Berlin (ots) - Anlässlich der von der Europäischen Kommission vorgeschlagenen Verschiebung des Geltungsbeginns der Medizinprodukte-Verordnung um ein Jahr sagt Dr. Joachim Bühler, Geschäftsführer des TÜV-Verbands (VdTÜV):


"Der TÜV-Verband begrüßt die von der Europäischen Kommission vorgeschlagene Verschiebung des Geltungsbeginns der Medizinprodukte-Verordnung um ein Jahr. In der Coronavirus-Pandemie müssen alle notwendigen Maßnahmen ergriffen werden, um die Versorgung der Patienten und des medizinischen Personals mit Beatmungsgeräten, relevanter Schutzkleidung und anderen Produkten sicherzustellen. Die vorgeschlagene Verschiebung ist der richtige Schritt, weil sie das Gesundheitssystem entlastet und allen Beteiligten die notwendige Zeit verschafft. Bei allen Maßnahmen, die derzeit eingeleitet werden, dürfen wir die Patientensicherheit auch mittel- und langfristig nicht aus den Augen verlieren. Daher muss es sich bei der Verschiebung um eine einmalige Maßnahme handeln. Die Medizinprodukte-Verordnung muss so bald wie möglich umgesetzt werden. Der TÜV-Verband fordert das Europäische Parlament und den Europäischen Rat dazu auf, die Initiative der EU-Kommission zu unterstützen und dieser schnellstmöglich zuzustimmen."

Über den TÜV-Verband: Der Verband der TÜV e.V. (VdTÜV) vertritt die politischen und fachlichen Interessen seiner Mitglieder gegenüber Politik, Verwaltung, Wirtschaft und Öffentlichkeit. Der Verband setzt sich für technische und digitale Sicherheit bei Produkten, Anlagen und Dienstleistungen durch unabhängige Prüfungen und qualifizierte Weiterbildung ein. Mit seinen Mitgliedern verfolgt der TÜV-Verband das Ziel, das hohe Niveau der technischen Sicherheit in unserer Gesellschaft zu wahren und Vertrauen für die digitale Welt zu schaffen.

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ENDE Pressemeldung / Pressemitteilung TÜV-Verband zur Verschiebung des Geltungsbeginns der Medizinprodukte-Verordnung


Quellen:
Newsaktuell   HELP.ch


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