Logoregister

BAG: Jugendliche ab 12 Jahren können sich impfen lassen

23.06.2021 | von Bundesamt für Gesundheit BAG


Bundesamt für Gesundheit BAG

23.06.2021, Bern - Swissmedic hat Anfang Juni den Covid-19-Impfstoff von Pfizer/BioNTech für 12- bis 15-Jährige in der Schweiz zugelassen. Auf Basis der Zulassungsdaten haben das BAG und die Eidgenössische Kommission für Impffragen (EKIF) die Impfstrategie und die Impfempfehlung für mRNA- Impfstoffe ergänzt. BAG und EKIF empfehlen die Impfung allen Jugendlichen im Alter von 12 bis 15 Jahren, die sich impfen lassen wollen, um sich vor einer Infektion zu schützen.

Die Erfahrungen in der Covid-19-Pandemie haben gezeigt, dass Kinder und Jugendliche nur ein geringes Risiko haben, schwer an Covid-19 zu erkranken. Die meisten Infektionen verlaufen symptomlos oder mild. Dennoch sollen auch junge Menschen die Möglichkeit erhalten, sich mit einer Impfung zu schützen.

Nach der Zulassung durch Swissmedic empfehlen das BAG und die Eidgenössische Impfkommission die Covid-19-Impfung deshalb auch Jugendlichen im Alter von 12-15 Jahren, die sich impfen lassen möchten. Empfohlen wird die Impfung besonders Jugendlichen, die wegen einer chronischen Erkrankung bereits stark beeinträchtigt sind und möglichst jede zusätzliche Infektion verhindern möchten. Wertvoll ist eine Impfung zudem für all jene, die mit einer immungeschwächten Person zusammenleben. Die Impfstrategie wurde entsprechend angepasst und die Impfempfehlung für mRNA- Impfstoffe um die «Zielgruppe 6» der 12- bis 15-Jährigen ergänzt.

Basierend auf den aktuell bekannten Impfstoffeigenschaften und den für diese Altersgruppe schon verfügbaren Verträglichkeits- und Sicherheitsdaten sowie der niedrigen Krankheitslast soll vor dem Impftermin mit den Eltern oder einer anderen Vertrauensperson eine individuelle Risiko-Nutzen-Analyse durchgeführt und so entschieden werden, ob und wann die Impfung durchgeführt werden soll

Gleiches Impfschema wie bei Erwachsenen
Für Jugendliche ab 12 Jahre ist in der Schweiz bisher ist nur der Covid-19-Impfstoff von Pfizer/BioNTech zugelassen. Dieser Impfstoff zeigte in der klinischen Studie bei der untersuchten Altersgruppe eine Wirksamkeit von gegen 100 Prozent. Dabei erhielten die jungen Studienteilnehmenden die gleiche Dosis Impfstoff wie Erwachsene. Die Immunreaktion war mit jener der älteren Studienteilnehmenden im Alter von 16 bis 25 Jahren vergleichbar. Auch die Nebenwirkungen entsprachen dem bereits bekannten Profil: Am häufigsten traten bei den Jugendlichen Schmerzen an der Injektionsstelle, Müdigkeit, Kopfschmerzen, Schüttelfrost, Muskelschmerzen, Fieber oder Gelenkschmerzen auf. Die Nebenwirkungen dauerten in der Regel ein bis drei Tage und können nach der zweiten Dosis ausgeprägter sein.

Gratis-Impfschutz für Jugendliche ab 12 Jahren
Die Covid-19-Impfung wird für Jugendliche ab 12 Jahren ebenfalls kostenlos sein. Die Kantone entscheiden, wo die Impfung für diese Altersgruppe angeboten wird. Das BAG unterstützt die Kantone mit Informationsmaterialien für die impfenden Fachpersonen, die Eltern und die jungen Impfwilligen.

Impfstoffversorgung ist sichergestellt
Die Schweiz hat im Jahr 2021 genügend Impfstoffe, um auch Jugendlichen eine Impfung zu ermöglichen. Für das Jahr 2022 werden ebenfalls ausreichend Impfstoffe beschafft, um der gesamten Bevölkerung eine allenfalls nötige Auffrischimpfung anzubieten.



Medienkontakt:
Bundesamt für Gesundheit, Kommunikation, media@bag.admin.ch
Infoline Covid-19-Impfung: +41 58 377 88 92, täglich 6 bis 23 Uhr

--- ENDE Pressemitteilung BAG: Jugendliche ab 12 Jahren können sich impfen lassen ---

Über Bundesamt für Gesundheit BAG:
Das Bundesamt für Gesundheit (BAG) trägt massgeblich dazu bei, der Bevölkerung ein Leben bei guter Gesundheit zu ermöglichen. Es misst sein Handeln an den Auswirkungen auf die Gesundheit.

Das Bundesamt für Gesundheit (BAG) beschäftigt sich mit so unterschiedlichen Dingen, wie den Prüfungsanforderungen für Studierende der Zahnmedizin, der Sicherheit von Röntgengeräten, der Erfassung der Häufigkeit von Infektionskrankheiten oder der Förderung von Spritzenaustauschprogrammen bei Drogenabhängigen. Bei so vielfältigen Aufgaben stellt sich die Frage, welches denn die übergeordnete Philosophie, welches der gemeinsame Nenner hinter all diesen Aktivitäten ist.

Das Leitbild des BAG soll darauf eine Antwort geben. Es beschreibt die grundsätzlichen Unternehmensprinzipien, die die Handlungsweise der Mitarbeitenden des BAG leiten und signalisiert, dass sich selbst ein Amt der Bundesverwaltung am modernen und erfolgreichen Unternehmensprinzip des «Management durch Zielsetzung» orientieren kann.

Das Leitbild trägt aber auch der wichtigen Wandlung und Entwicklung des Gesundeitsbegriffes in den letzten zwei Jahrzehnten Rechnung. Es setzt die von der Weltgesundheitsorganisation (WHO) geförderte Auffassung um, Gesundheit nicht mehr einzig als Fehlen von Krankheit zu verstehen, sondern vielmehr als ein Wohlbefinden in körperlicher, psychischer und sozialer Hinsicht.

L’Office fédéral de la santé publique (OFSP) contribue de manière déterminante à assurer à la population un niveau de santé élevé.

L’Ufficio federale della sanità pubblica (UFSP) fornisce un importante contributo affinché la popolazione possa condurre una vita in buona salute.

The Swiss Federal Office of Public Health makes an essential contribution to facilitate to the population a life in good health.

Quellen:
Aktuellenews    HELP.ch   Schweizerische Eidgenossenschaft


Weitere Informationen und Links:


Erfasst auf
 Krankenversicherung.ch

Newsletter abonnieren
Auf  diesem Link abonnieren Sie unseren Newsletter und sind stets aktuell informiert.


Eigene News publizieren
Haben Sie eine aktuelle Firmen­infor­mation oder ein Angebot, dass Sie hier publizieren möchten?
Auf  diesem Link erfassen Sie die entsprechenden Informationen.

Swiss-press.com

Der Onlineverlag HELP Media AG publiziert seit 1996 Konsumenten­in­for­mationen für Schwei­zerinnen und Schweizer.

offene Jobs
Referenzen
  Online-Shop

HELP Media AG in Social Networks
Facebook Twitter Instagram LinkedIn Pinterest Flickr

Abo kaufen

Publizieren Sie Ihre Medienmitteilungen im Abonnement und profitieren von zwei geschenkten Mitteilungen.

ABO 10 Medienmitteilungen (+2 geschenkt)
Jetzt Abo kaufen »

Mitteilung publizieren

Um Ihre eigene Mitteilung auf Swiss-Press.com zu publizieren, klicken Sie auf folgenden Link:

Jetzt eigene Mitteilung erfassen »

Zertifikat:
Sadp.ch

Kontakt

Email:
info@help.ch

Adresse:
HELP Media AG
Geschäftshaus Airgate
Thurgauerstrasse 40
8050 Zürich


Copyright © 1996-2024 HELP Media AG, Geschäftshaus Airgate, Thurgauer­strasse 40, CH-8050 Zürich. Alle Angaben ohne Gewähr. Im­pres­sum / AGB, Nut­zungs­bedin­gungen, Daten­schutz­er­klärung