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SBB: Bedauert, dass «Mehrbahnenlösung mit einheitlicher Konzession» nicht zustande gekommen ist.

17.02.2017 | von Schweizerische Bundesbahnen SBB


Schweizerische Bundesbahnen SBB

17.02.2017, In den letzten Wochen hat die SBB unter der Leitung des BAV mit den zwei Bahnen BLS und SOB über eine Weiterentwicklung des Fernverkehrs in der Schweiz verhandelt. Dabei hat die SBB einen Vorschlag zur Erneuerung der Fernverkehrskonzession in Kooperation mit BLS und SOB eingebracht: Diese «Mehrbahnenlösung» würde die Gesamtsystemkosten und somit die Belastung für Bund und Kantone nochmals weiter reduzieren.

Der Vorschlag der SBB einer «Mehrbahnenlösung unter einer einheitlichen Fernverkehrskonzession» tariert wie bisher rentable und unrentable Fernverkehrslinien schweizweit aus und würde Bund und Kantone zusätzlich um bis zu CHF 30 Mio. jährlich entlasten. Er würde Kostenvorteile nutzen und die anderen Bahnen in ihren Markträumen stärken, ohne das bewährte System einer nationalen Netzkonzession über Bord zu werfen. Die SBB hat in vielen Besprechungen betont, alle Varianten ergebnisoffen zu prüfen – mit dem Ziel, die Gesamtsystem-kosten des öffentlichen Verkehrs weiter zu reduzieren und die Wettbewerbsfähigkeit der Bahn zu stärken. Die BLS hat an ihrem Zielbild mit eigener Konzession festgehalten. Die SBB bedauert dies.

Aus Sicht der SBB ist bei jeder Weiterentwicklung anhand messbarer Kriterien die betriebliche Machbarkeit, Wirtschaftlichkeit, Reduktion der Gesamtsystemkosten sowie der höhere Kundennutzen sorgfältig zu prüfen. Das Konzept der BLS für eine eigene Fernverkehrskonzession, das der SBB nur in groben Zügen bekannt ist, würde die Gesamtsystemkosten um CHF 20 bis CHF 30 Mio. jährlich erhöhen; diese Mehrkosten müssten durch Kunden sowie die Besteller Bund und Kantone gedeckt werden. Zusätzliches Rollmaterial müsste beschafft und der Zugverkehr neu geplant werden (Dienstpläne, Einsatz von Zügen, Abstell- und Dienstlokale, Unterhaltsstandorte, etc.). Auch müssten Mitarbeitende den Arbeitgeber wechseln, was neue Arbeitsbedingungen zur Folge hätte.

Dies würde auch dazu führen, dass die SBB die wirtschaftlichen Zielsetzungen des Bundes nicht einhalten könnte: Für die SBB hätte die Umsetzung des Vorschlages der BLS bis zu CHF 100 Mio. weniger Gewinn zur Folge, die Einhaltung des SBB Schuldendeckungsgrads würde erschwert, geplante Investitionen und Innovationen würden tangiert. Die Forderung der BLS nach einer eigenen Fernverkehrskonzession widerspricht der gültigen Vereinbarung zwischen SBB und BLS zur Steigerung der Effizienz und zur Nutzung von Synergien im Regional- und Fernverkehr. Darin ist u.a. festgelegt, dass die BLS den Regionalverkehr im Raum Bern betreibt und die SBB den Fernverkehr übernimmt. Das von der BLS eingebrachte Konzept bevorzugt aus Sicht SBB die Eigentümerkantone der BLS auf Kosten der anderen Kantone. Durch diese Ungleichbehandlung würde das Angebot einseitig auf die Bedürfnisse einzelner Regionen ausgerichtet.

Die SBB wird nun mit der SOB weiterhin Gespräche über mögliche Kooperationen führen. Gleichzeitig bereitet die SBB zuhanden des BAV das Gesuch vor, die SBB Fernverkehrskonzession zu erneuern.

Die Fernverkehrskonzession der SBB ist ein seit Jahrzehnten erfolgreiches und leistungsfähiges nationales System. Sie ist ein Eckpfeiler der Erfolgsgeschichte des öffentlichen Verkehrs und trägt zur Verbindung der Schweiz und ihrer Landesteile bei. Im Vergleich zu europäischen Eisenbahnnetzen hat der Fernverkehr der Schweiz in einem hochbelasteten und komplexen Mischverkehrsnetz den Charakter einer in sich geschlossenen «S-Bahn Schweiz».

Die Fernverkehrskonzession
Die Fernverkehrskonzession ist das Recht und die Pflicht, die der Bund einem Transportunternehmen zur Betreibung der in der Konzession enthaltenen Fernverkehrslinien vergibt. Das BAV erteilte der SBB am 25. Februar 2000 erstmalig diese Konzession, rückwirkend ab 01.01.1999. Sie wurde im Dezember 2007 um 10 Jahre erneuert. Die neue Konzession wird gültig sein ab dem 10.12.2017.


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--- ENDE Pressemitteilung SBB: Bedauert, dass «Mehrbahnenlösung mit einheitlicher Konzession» nicht zustande gekommen ist. ---

Über Schweizerische Bundesbahnen SBB:
Wir bringen täglich über 1,25 Millionen Reisende und 205'000 Tonnen Güter ans Ziel. Aber wir sind mehr als nur die Eisenbahn: 32'300 leidenschaftliche Mitarbeitende machen uns zum Rückgrat des öffentlichen Verkehrs und arbeiten mit uns an unserer Vision für die Mobilität der Zukunft.

Im Jahr 1902 begann die bewegte Geschichte der Schweizerischen Bundesbahnen SBB. Die Züge der Schweizerischen Centralbahn (SCB) verkehrten zwar schon seit 1. Januar 1901 auf Rechnung des Bundes, die gesetzlichen Voraussetzungen zur Gründung der SBB mussten aber erst noch geschaffen werden.

In der denkwürdigen Abstimmung vom 20. Februar 1898 hatten die Stimmberechtigten mit 386 634 Ja gegen 182 718 Nein dem «Bundesgesetz betreffend Erwerbung und Betrieb von Eisenbahnen für Rechnung des Bundes und die Organisation der Verwaltung der Schweizerischen Bundesbahnen» zugestimmt. Der Abstimmungskampf war äussert heftig: Die Befürworter argumentierten unter dem Motto «Die Schweizer Bahnen dem Schweizer Volk» für die Vorteile einer Vereinheitlichung des Bahnwesens unter der Kontrolle des Bundesstaates. Die Gegner der Vorlage warnten vor einem zusätzlichen Beamtenheer, das die Macht des Bundes vergrössern und gleichzeitig seine Finanzen zerrütten würde.

Bereits im Oktober 1900 konstituierte sich der Verwaltungsrat der SBB; er umfasste damals nicht weniger als 25 durch den Bundesrat gewählte Mitglieder, dazu kamen weitere 25 durch die Kantone und Halbkantone gewählte Mitglieder sowie vier durch die Kreiseisenbahnräte gewählte Mitglieder.

Schon im November 1900 kam ein Vertrag über den freihändigen Ankauf der Schweizerischen Centralbahn (SCB) durch den Bund zustande, und am 14. Dezember 1900 gab die Bundesversammlung ihre Zustimmung zu diesem Ankauf. Nun war Eile geboten, denn schon aufs Neujahr 1901 sollte dieser Handel rechtskräftig werden. So kommt es, dass der erste am Neujahrsmorgen 1901 in Bern aus Zürich–Aarau–Olten eingetroffene Zug um 2.00 Uhr vor seiner Weiterfahrt nach Lausanne–Genf festlich begrüsst wurde.

Der Betrieb der SCB-Linien erfolgte aber zunächst noch mit SCB-Personal, aber auf Rechnung des Bundes. Mitte 1901 löste dann die Generaldirektion der SBB das Eidgenössische Eisenbahndepartement als Aufsichtsbehörde der SCB ab.

Da auf den 1. Januar 1902 auch die Schweizerische Nordostbahn (NOB) unter die «Fittiche» der SBB kam, gilt dieser 1. Januar 1902 als «offizielles» Geburtsdatum der Schweizerischen Bundesbahnen.


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